I. Allgemeines
o Jeder darf den Anderen freundlich Begrüßen.
o Zum Vereinsgelände gehören: die Stallungen, der Parkplatz, die Wege und die Koppeln & Weiden.
o Unbefugten (Nichtmitgliedern) ist das Betreten der Ställe, Weiden, Koppeln, Sattelkammern und allen
sonstigen Nebenräume nicht gestattet.
o Das Rauchen in den Ställen sowie auf den Koppeln & Weiden und in Nebengebäuden, ist ausdrücklich
und feuerpolizeilich verboten. Zigaretten dürfen NIRGENDWO auf dem Gelände entsorgt werden
o Zigarettenkippen gehören in die Aschenbecher und nicht auf den Boden.
o Alle mitgebrachten Hunde dürfen auf dem Betriebsgelände nur angeleint mitgeführt werden. Die
Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich sein. Jeder Hundehalter der seinen
Hund mitbringt, muss eine entsprechende Versicherung haben.
o Es dürfen keine Pferde – alleine – außerhalb geschlossener Reitplätze oder Koppeln laufen gelassen
werden.
o Sobald das Gelände verlassen wird, ist dies in der Whats APP Gruppe „Ausritt“, bekannt zu geben
o Der Verein haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere
durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder
anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher
entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Vereines,
seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.
o Das Vereinsgelände ist sauber zu halten. Auf den Trainings-,Putzplätzen und Wegen ist von Allen für
Ordnung zu sorgen, d. h. Pferdeäpfel usw. sind unverzüglich aufzusammeln und in die entsprechenden
Karren zu entsorgen.
o Die Koppeln & Weiden und Übungsplätze des Reitbetriebes werden ausschließlich vom Verein
entsprechend der Wetter- und Bodenverhältnisse freigegeben. Der Verein behält sich vor, diese
Weiden, Grasreitplätz,e Synergieplätze z.B. bei Dauerregen zu sperren bzw. die Weidezeit nach
Bedarf zu kürzen. Weidegang erfolgt normalerweise ohne Einschränkungen in natürlicher
Haltungsform entsprechend der gemischten Herden. Es stehen den Pferden mehrere getrennte Futter
und Wasserstellen zu Verfügung. In die natürliche Herdenformation darf nur vom Verein in
Abstimmung mit dem Überlasser/Eigentümer eingegriffen werden.
o Der Verein hält sich vor in Absprache mit dem Überlasser/Eigentümer einzelne Pferdegruppen von den
anderen,je nach Ermessen und Bedarf der Pferde zu trennen und oder neu zu gruppieren
o Wer trotz Verwarnung gegen die Vereinsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage
ausgeschlossen werden.
o Parken ist nur auf dem Parkplatz vor dem Gelände oben beim Eingang gestattet. Das Befahren des
Geländes mit Privatautos ausnahmslos verboten (Ausgenommen- Kantinenbetrieb- Zulieferung)
Verein’s & Geländeordnung der Pferdeoase (Stand 2020)
Wir sind eine Gemeinschaft und wollen zusammen arbeiten, also sollte folgendes in unser Aller
Interesse sein.
o Wir alle waren einmal klein, haben Kinder oder Enkelkinder, somit ergibt sich für jeden von uns eine
ständige Wachsamkeit wo gerade welches Kind herumläuft, welchen Gefahren das Kind oder andere
gerade ausgesetzt sind. Also jede Person hat dafür Sorge zu tragen, dass möglichst kein Pferd
erschrickt egal ob am Boden oder unterm Reiter.
o Da wir Pferdefreunde um unsere Tiere wissen, ist es klar dass wir gerade mit jungen oder
schreckhaften Pferden viel Abstand zu Kindern halten und freundlichst darauf hinweisen wenn Gefahr
für Mensch und Tier besteht.
o Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen und allen „Nicht-Wissenden“ freundlich darüber aufgeklärt
werden, wie wir uns am besten am Vereinsgelände verhalten, werden alle glücklich und zufrieden sein.
II. Verhalten am Gelände
o Nachtruhe 22.00h bis 8.00h
o Das Laufen und Schreien auf dem Gelände kann die Tiere stören bzw. kann von ihnen falsch verstanden
werden und ist daher zu unterlassen.
Ordnung muss sein …
o Putzkübeln, Halfter, Führstricke, Decken, Gurte, Sattel müssen nach Gebrauch gesäubert und wieder
an ihren Platz zurück gebracht werden. Es sollte darauf geachtet werden nur dass Zubehör das dem
jeweiligen Pferd gehört zu verwenden.
o Die Pferdeäpfel, der Tiere mit denen gearbeitet & gespielt wurde, sind gleich, noch während der
Stunde zu entfernen. Auch wenn Eure Tiere am Weg zur und von der Koppel äpfeln, müssen diese
aufgesammelt werden – auch auf der Koppel oder den Wiesen draußen!!!
o Stangen und sonstige Hindernisse müssen nach Gebrauch wieder so aufgestellt werden wie ihr sie
vorgefunden habt
o Der Spielplatz ist bitte sauber zu halten und bei verlassen desselben aufzuräumen. Das Gleiche gilt
für die Räumlichkeiten der Pferdeoase
o Benutztes Werkzeug bitte wieder ordnungsgemäß wegräumen
o Falls irgendwo Schäden entdeckt oder verursacht werden bitte sofort melden
o Müll bitte ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Tonnen entsorgen.Alle benutzten Plätze
bitte sauber verlassen !!!!
III. Zur Sicherheit
o Es gibt keine generelle Reitkappenpflicht über 18 Jahre, Es ist jeder selbst für seine Sicherheit
verantwortlich. (Eltern haften für Ihre Kinder)
o Reitkappen werden von uns verborgt, entsprechen aber nicht den derzeit geltenden
Sicherheitsvorschriften und Normen. Es wird empfohlen, sich eine entsprechende
Sicherheitsausrüstung zu kaufen.
o Wer etwas kaputt macht, muss das bitte unbedingt melden (Verletzungsgefahr)
o Stallfremden Pferden ist der Aufenthalt am Vereinsgelände nur nach vorheriger Absprache gestattet.
Fütterung der Tiere außerhalb des Unterrichts
o KEIN Zucker !!! – Keine Leckerlis die nicht in der Pferdeoase gekauft wurden
o Um Herdenstreitigkeiten zu vermeiden, Tiere nicht auf der Weide/Koppel, sondern nur getrennt von
der Herde oder beim Spielen & Reiten füttern.
IV. natürliche Pferdehaltung
o Auch Vereinsmitglieder mit eigenem Pferd müssen sich an die Philosophie halten
o Den Tieren steht immer Rauhfutter (Heu & Stroh) zur Verfügung „Wildes“ füttern von einzelnen
Pferden in den Herden führt zu Futterneid und Unruhe in den Herden.
o Die Weiden/Koppeln werden vom Überlasser zugeteilt- eigenmächtiges umstellen der Pferde auf
andere Koppeln ohne Rücksprache ist nicht gestattet.
o Die Entwurmung der Pferde erfolgt je nach Bedarf (Kotproben) durch eine natürliche Entwurmung
entsprechend eines Biobetriebes nach einem Entwurmungsplan Der Betrieb behält sich vor chemische
Entwurmungsmittel bei Bedarf einzusetzen. Die Kosten der Entwurmung trägt der Besitzer des
Tieres.
V. Vereinsbetrieb
o Die Beleuchtung der Gebäude ist entsprechend der Nutzung einzuschalten. Bitte beachten- häufiges
ein- und ausschalten der Lampen verringert die Lebensdauer der Birnen erheblich und die
Aufheizphase benötigt am meisten Strom- daher unbedingt häufiges ein-und ausschalten vermeiden!
Ansonsten gilt auf der gesamten Anlage – LICHT AUS! wenn ihr nach Hause geht und die Letzten seid –
LICHT AUS! wenn niemand am Gelände ist usw. usf.
o Wenn man das Gelände verlässt ist sicher zu stellen, daß ALLES abgesperrt ist oder, daß jemand das
macht wenn er das Gelände später verläßt – wir haben keinen Hausmeister es ist jeder selbst
verantwortlich
o Die Benutzung der Hindernisse steht allen Vereinsmitgliedern frei. Sie sind nach Benutzung an ihre
Plätze zurückzustellen. Für selbst verursachte Schäden an den Hindernissen kommt das betreffende
Vereinsmitglied selbst auf. Schäden sind sofort zu melden.
o Miteinander heisst die Devise – zum einen macht es mehr Spaß zum anderen kann man größere Projekte
angehen. Deshalb ist auch jeden ersten Samstag im Monat – ARBEITSTAG – verpflichtend für Alle
Mitglieder
VI. Reiten im Gelände
o Reiten mit Pflegepferden im Gelände ist nur nach Erlaubnis vom Trainer bzw. genügender Synergie
Ausbildung (Kurs Ausritt) des Pferdes & Reiters erlaubt
o Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet,
wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.
o Bei Dunkelheit ist Beleuchtung mind. nach vorne wie nach hinten mitzuführen.
o Bei Begegnung mit anderen Reitern oder Fußgängern ist Schritt zu reiten.
o Im übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelände folgende Gebote und Regeln:
o Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die
Erscheinungen im Straßenverkehr.
o Verzichte nicht auf die Sturzkappe.
o Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug.
o Vereinbare die ersten Ausritte mit anderen Reitern; in der Gruppe ist der Ausritt sicherer.
o Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende
Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen können.
o Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können, und regele entsprechenden
Schadensersatz.
o Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine
Gegner.
o Geh nur Ausreiten wenn dein Pferd mit den Wetter & Bodenverhältnissen kein Problem hat.
o ACHTUNG: Bitte denkt daran, dass auch wir Reiter verpflichtet sind auf Straßen die
Hinterlassenschaften unserer Pferde zu entfernen. Um einen sauberen Eindruck bei unseren Gästen zu
hinterlassen – müssen auch die Wege außen entlang der Koppel wenn Ihr spazieren oder ausreiten geht
gesäubert werden. Wir sind zwar hier auf dem Land- aber es gibt genügend Leute die sich für ein
Leben auf dem Land entschieden haben, ohne die damit verbundenen Umstände akzeptieren zu wollen.
Wenn sich früher die Gartenbesitzer noch auf den Weg gemacht haben, Pferdemist für ihre Beete
und Rosen zu besorgen, so wird es heute gerne als Zumutung angesehen wenn sich ein Pferd erdreistet
innerorts zu erleichtern.
Ein Auszug aus dem Gesetz: §32 StVO Verkehrshindernisse
o Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu
bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.
Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie
bis dahin ausreichend kenntlich zu machen…
Nach einer Verwaltungsvorschrift hierzu gilt dies insbesondere auch für Viehkot.
Eine solche Gefährdung oder Erschwerung ist bei Tierkot gegeben, denn insbesondere bei Nässe kann
sich ein rutschiger Schmierfilm bilden.
Muss der Kot entfernt werden, geschieht dies grundsätzlich auf Kosten des Verantwortlichen.
Der Reiter kann zwar die Ausscheidung nicht verhindern, seiner Beseitigungspflicht tut dies allerdings
keinen Abbruch. Das Gesetz verlangt nicht eine sofortige sondern eine unverzügliche Beseitigung, so
dass der Reiter zum Stall zurück reiten kann, um dann mit geeignetem Werkzeug dem Haufen zu Leibe
zu rücken.
Diese Reinigungspflicht entfällt nur bei Feldwegen oder Privatwegen.
Verein Pferdeoase, gelesen und zu Kenntnisgenommen
2130 Ebendorf; Grubenmühlstraße 22 ; 2020